Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9289
OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15.OVG (https://dejure.org/2015,9289)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2015 - 8 B 10304/15.OVG (https://dejure.org/2015,9289)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG (https://dejure.org/2015,9289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 11 Abs 3 BauNVO
    Nachbarschutz bei Wohnungseigentum - Genehmigung eines 805 qm großen Einkaufsmarkts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erdrückende Wirkung des Gebäudes eines Einzelhandelsbetriebs mit 805 Quadratmetern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 212a; BauNVO § 11 Abs. 3; WEG § 10 Abs. 6
    Erdrückende Wirkung des Gebäudes eines Einzelhandelsbetriebs mit 805 Quadratmetern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einkaufsmarkt mit einer Verkaufsflächengröße von 805,20 qm kann Gebietsbewahrungsanspruch eines allgemeinen Wohngebietes wahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Zunächst müsste der Einzelhandelsbetrieb großflächig sein, was hier nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der gebotenen Einbeziehung des Windfangs mit einer Verkaufsfläche von 805, 20 m² der Fall sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364, Leitsätze).

    Anhaltspunkte, dass solche nachteiligen Auswirkungen hier auch trotz Nichterreichens der Grenze von 1.200 m² Geschossfläche vorliegen, sind bislang nicht dargetan (vgl. zur Widerlegung der Vermutungsregelung: § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO sowie BVerwG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., juris, Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Aus diesem Grunde wird eine erdrückende Wirkung bei in etwa gleichhoher Bebauung denn auch in aller Regel ausgeschlossen, und zwar unabhängig von der Gebäudelänge (so: OVG Nds., Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 -, BauR 2009, 954 und juris, Rn. 47 f.; auch: OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BauR 2011, 248 und juris, Rn. 60 bis 65).

    Der obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich insofern keine verallgemeinerungsfähigen Grundsätze entnehmen (vgl. einerseits: OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 -, UPR 1992, 274 und juris, Rn. 27: Verletzung des Rücksichtnahmegebots für die Genehmigung einer 75 m langen und 9, 50 m bzw. 7,50 m hohen Halle bei Vorhandensein einer ca. 42, 50 m langen und ca. 7 m hohen Halle an der anderen Grundstücksseite; andererseits: OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BauR 2011, 248 und juris, Rn. 6 und 60: Verneinung einer erdrückenden Wirkung bei einem L-förmigen Gebäude mit zum Teil 17, 50 m hohen Wänden; auch: OVG Nds., Urteil vom 14. April 1997 - 1 L 7286/95 -, juris, Rn. 36: Verneinung einer erdrückenden Wirkung bei einer winkelförmigen Umbauung des Nachbargrundstücks mit einer als Halle ausgestalteten Hofüberdachung mit einer Höhe von 5 m).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Aus diesem Grunde wird eine erdrückende Wirkung bei in etwa gleichhoher Bebauung denn auch in aller Regel ausgeschlossen, und zwar unabhängig von der Gebäudelänge (so: OVG Nds., Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 -, BauR 2009, 954 und juris, Rn. 47 f.; auch: OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BauR 2011, 248 und juris, Rn. 60 bis 65).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, liegt eine erdrückende Wirkung nicht schon dann vor, wenn die bisherigen Verhältnisse durch eine bauliche Verdichtung nachteilig verändert werden (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 -, BauR 2009, 1013 und juris, Rn. 44 f.).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Ob den Anforderungen des Rücksichtnahmegebots nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB Rechnung getragen ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen der Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527]; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 [347]).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Was die Belichtung, Belüftung und Besonnung von Nachbargrundstücken anbelangt, hat die Beachtung des Abstandsflächenrechts indizielle Bedeutung für die Einhaltung des Rücksichtnahmegebots; das Rücksichtnahmegebot ist in aller Regel dann nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Ob den Anforderungen des Rücksichtnahmegebots nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB Rechnung getragen ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen der Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 [527]; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 [347]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder einer Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10.OVG -, im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 -, NWVBl. 2007, 59 m.w.N.; auch: OVG Nds., Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder einer Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 C 11261/10.OVG -, im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 -, NWVBl. 2007, 59 m.w.N.; auch: OVG Nds., Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Denn insofern macht sie einen Verstoß gegen Rechte geltend, die im gemeinschaftlichen Eigentum für das gesamte Grundstück wurzeln und daher nach § 10 Abs. 6 WEG auch nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht von einzelnen Sondereigentümern geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 B 92.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 110 und juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 2 CS 13.807 -, NVwZ 2013, 1622 und juris, Rn. 4 bis 8; OVG NRW, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252 und juris, Rn. 43 und 49).
  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.807

    Kein vorläufiger Baustopp für die Tiefgarage am Josephsplatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15
    Denn insofern macht sie einen Verstoß gegen Rechte geltend, die im gemeinschaftlichen Eigentum für das gesamte Grundstück wurzeln und daher nach § 10 Abs. 6 WEG auch nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht von einzelnen Sondereigentümern geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 B 92.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 110 und juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 2 CS 13.807 -, NVwZ 2013, 1622 und juris, Rn. 4 bis 8; OVG NRW, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252 und juris, Rn. 43 und 49).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99

    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91

    Baurecht; Hallenwand; Grundstücksmauer; Grenzabstand; Nachbarschutz; Gebot der

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Es ist bei diesen Vorgaben nicht ersichtlich, dass die bauliche Anlage der Beigeladenen dem benachbarten Wohnhaus des Antragstellers förmlich "die Luft nimmt", weil es derartig übermächtig wäre, dass das Nachbargebäude des Antragstellers nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. OVG NW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 ff. = juris Rn. 58; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; VG Cottbus, B.v. 16.2.2016 - 3 L 193/15 - juris Rn. 19).

    Mit Blick auf die genannten Gebäudeabstände und die dazwischenliegende D...-Straße ist ebenfalls nicht ersichtlich, wie durch das Hinzukommen der Bebauung der Beigeladenen auf dem Antragstellergrundstück ein objektiv begründetes Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Hinterhof-" bzw. "Gefängnishofsituation" hervorgerufen werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 28; OVG NW, B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4), zumal die Ausmaße der Bebauung westlich, östlich und nördlich des Antragstellergrundstücks laut dem genehmigten Lageplan von den Flächenmaßen her gesehen nicht aus dem Rahmen fallen und das in der Beschwerdebegründung genannte Gebäude auf FlNr.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

    Die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist zwar ebenfalls der Auffassung, dass nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht der einzelne Wohnungseigentümer aufgrund seines Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum berechtigt ist, Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums im eigenen Namen im Wege von Abwehrrechten gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (OVG B.-Bbg., Beschluss vom 15.10.2012 - OVG 2 N 111.10 - ZWE 2013, 99, juris Rn. 10; kritisch dazu, wenngleich im Ergebnis zustimmend: Elzer, NVwZ 2013, 1625; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11 - BauR 2014, 252, juris Rn. 43 ff., BayVGH, Beschluss vom 24.11.2016 - 1 CS 16.2011 - juris Rn. 3; Urteil vom 23.7.2012 - 2 B 12.1211 - BauR 2012, 1925, juris Rn. 21; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Jedenfalls wurde im Beschwerdeverfahren nichts Gegenteiliges in substanziierter Weise vorgetragen, woraus konkret geschlossen werden könnte, dass die streitgegenständliche bauliche Anlage des Beigeladenen den nördlich angrenzenden Gebäuden förmlich "die Luft nehme", weil es derartig übermächtig wäre, dass die Gebäude auf den Antragstellergrundstücken nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würden (vgl. OVG NRW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 = juris Rn. 58; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen

    Jedenfalls hat der Kläger im Berufungszulassungsverfahren auch hierzu nichts Substanziiertes vorgetragen, woraus konkret geschlossen werden könnte, dass das streitgegenständliche Vorhaben der Beigeladenen, das nach der unbestrittenen Aussage des Verwaltungsgerichts hinsichtlich seiner Maße den Rahmen der Umgebung einhält, dem Gebäude des Klägers förmlich "die Luft nehme", weil es derartig übermächtig wäre, dass das Wohngebäude auf dem Klägergrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. OVG NRW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 = juris Rn. 58; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2015 - 7 B 478/15

    Wohnungseigentümer ist gegenüber Abstandsflächenverstoß (fast) schutzlos!

    Nach dieser Entscheidung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 - , BauR 2014, 252 = BRS 81 Nr. 198 = NWVBl. 2014, 183, ebenso etwa OVG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15 -, juris, m. w. N.
  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U. v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B. v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B. v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B. v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VG Mainz, 13.12.2017 - 3 K 1425/16

    Nachbarklage gegen Stützmauern

    Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund seiner optischen Präsenz und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen; diesem muss gleichsam die Luft zum Atmen genommen werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -, juris Rn. 11; OVG Nds., Beschluss vom 25. Januar 2007, a.a.O. = juris Rn. 13).

    Hingegen wurde eine erdrückende Wirkung bzw. eine Abriegelungswirkung verneint bei einer zwischen 5, 02 m und 7, 10 m hohen und 16, 87 m bzw. 33, 27 m langen Bebauung, die das Nachbargrundstück an 2 Seiten abriegelt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. April 2015, a.a.O. Rn. 8 f.), ferner bei einem L-förmigen Gebäude mit zum Teil 17, 50 m hohen Wänden (vgl. OVG NW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BauR 2011, 248 = juris Rn. 6, 60).

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    Unabhängig hiervon haben die Kläger im Berufungszulassungsverfahren jedenfalls nicht substanziiert vorgetragen, weshalb die streitgegenständliche bauliche Anlage des Beigeladenen ihrem Wohnhaus förmlich "die Luft nehme", weil es derartig übermächtig wäre, dass ihr Gebäude nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. OVG NW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 = juris Rn. 58; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6).
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

    Zwar kann z.B. das Abstandsflächenrecht im Rahmen der Anwendung des Rücksichtnahmegebots gewürdigt werden; letzteres ist in Bezug auf Belichtung, Belüftung und Besonnung von Nachbargrundstücken im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

    Entscheidend ist, ob nach Maßgabe des streitgegenständlichen Bebauungsplans in der Nachbarschaft der Grundstücke der Antragsteller - hier also auf dem Baugrundstück der Beigeladenen - die Entstehung einer baulichen Anlage möglich erscheint, die den Wohngebäuden der Antragsteller förmlich "die Luft nimmt", weil diese derartig übermächtig wäre, dass die Wohngebäude auf den Antragstellergrundstücken nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würden (vgl. vgl. auch BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 m.w.N.; OVG NRW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 = juris Rn. 58; B.v. 10.4.2015 - 2 B 177/15.NE - juris Rn. 40; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

  • VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20

    Vulkaneifel: Klage gegen Hotelerweiterung abgewiesen

  • VG Koblenz, 05.02.2019 - 1 K 870/18

    Geltendmachung von öffentlich-rechtlichem Baunachbarschutz; gekorene

  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

  • VG Neustadt, 26.03.2019 - 5 K 1482/18

    Klagebefugnis des WEG-Eigentümers in Bezug auf den Nachbarschutz des

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

  • VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für

  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 215/15

    Verfahrensrechtliche Verknüpfung von Baugenehmigung und denkmalschutzrechtlicher

  • VG Trier, 16.08.2017 - 5 L 9892/17

    Wohngebäude mit 31 Sozialwohnungen in Mariahof

  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone

  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

  • VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18

    Gebietsverträglichkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten in

  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen

  • VG Ansbach, 30.03.2022 - AN 3 K 21.00017

    Unzulässige Rechtsausübung bei Klage gegen isolierte Befreiung für einen Zaun

  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01850

    Erfolglose Drittanfechtungsklage wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

  • VG Bayreuth, 15.08.2023 - B 2 S 23.488

    Maß der baulichen Nutzung, Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Mainz, 03.01.2018 - 3 L 1370/17

    Weitere Grundstückseigentümer mit Eilrechtsgesuch gegen Wohngebäude in

  • VG Neustadt, 17.06.2016 - 5 L 365/16

    Beiderseits grenzständiges Wirtschaftsgebäude als Gebäude ohne Grenzabstand;

  • VG Ansbach, 21.12.2022 - AN 3 K 21.00560

    Einmauerungseffekt / Optisch erdrückende Wirkung einer 7 m hohen Sichtschutzmauer

  • VG Trier, 11.11.2016 - 5 L 7574/16

    Nachbarwiderspruch; vorläufiger Rechtsschutz gegen geplante Hinterlandbebauung;

  • VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 9 K 19.02532

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Anbau eines

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 4 K 470/15

    Abfall, Abfallbehälter, bauaufsichtliches Einschreiten, Baugenehmigung, Baurecht,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht